Rückerstattung bei Skiunfällen?

Die Skipass-Rückerstattungen von Dolomiti Superski

Der Skipass ist eine persönliche Fahrkarte für den Transport der inhabenden Person auf den Liftanlagen, die ausschließlich im Falle eines Skiunfalls rückerstattet wird (ausgenommen Superski Family Skikarten, Skiwertkarten, Tages- und Halbtageskarten).

Für die Rückerstattung sind folgende Dokumente erforderlich: Skipass, Personalausweis, ärztliche Bescheinigung einer im Gebiet von Dolomiti Superski tätigen ärztlichen Fachkraft, oder des Krankenhauses, in das die verletzte Person eingeliefert wurde. Was muss aus der der medizinischen Bescheinigung hervorgehen? Dass es sich um einen Skiunfall handelte, der dem Inhaber oder der Inhaberin des Skipasses die sportliche Tätigkeit nicht mehr ermöglicht.

Begleitpersonen der/des Geschädigten haben keinen Anspruch auf Rückerstattung.

Mehrtages-Skipass

Bei einem Mehrtagesskipass (2 bis 31 Tage) muss der Antrag auf Rückerstattung innerhalb der Gültigkeitsdauer des gekauften Skipasses an einer Hauptverkaufsstelle eingereicht werden.
Ungenutzte Skitage ab dem ersten ungenutzten Skitag werden rückerstattet. Die Rückerstattung wird berechnet, indem der Skipasspreis der genutzten Tage (laut Preisliste) vom bezahlten Skipasspreis abgezogen wird.

Saisonskipass

Bei einem Saisonskipass muss der Antrag auf Rückerstattung von der betroffenen Person innerhalb von 15 Tagen nach dem Skiunfall bei einer Hauptverkaufsstelle oder per E-Mail gestellt werden. 
Nach Nutzung von 20 Skitagen ist keine Rückerstattung vorgesehen, da 20 Skitage als gewöhnliche Nutzungsdauer eines Saisonskipasses gelten. Die fünf möglichen Skitage in den Gebieten Skirama Dolomiti Adamello Brenta, Brentonicoski und Funivie Lagorai sind von der Rückerstattungsberechnung ausgeschlossen.